Kurz- und Einzelmediation
                                
                                Kurzzeitmediation
                                Die Kurzzeitmediation ist keine Mediation „light“ sondern
                                    eine verdichtete Form des Konfliktmanagements, die bei klar benannten Themen in max.
                                    zwei zeitlich begrenzten Sitzungen diese mit allen Elementen der Mediation
                                    bearbeitet.
                                    Der Mediator strukturiert dabei sehr stark, bereitet gründlich vor und führt ein
                                    straffes Zeitmanagement.
                                
                                
                                    Sie ist geeignet für überschaubare, begrenzte Konflikte und für Konflikte, die
                                    kurzfristig gelöst werden müssen bei nur begrenzt zur Verfügung stehender Zeit und
                                    Ressourcen.
                                    Mediator bestärkt die Medianten die Sitzungen aktiv und lösungsorientiert zu
                                    gestalten.
                                
                                Einzelmediation
                                Es stellt sich hierbei die Frage, ob eine mediative
                                    Bearbeitung eines
                                    Konflikts, bei der eine wichtige Konfliktpartei nicht physisch anwesend ist,
                                    überhaupt
                                    möglich ist und noch Mediation genannt werden kann. Es ist jedoch durchaus üblich
                                    im Rahmen von Mediationen phasenweise nur mit einer Partei zu arbeiten,
                                    beispielsweise in Einzelgesprächen.
                                
                                Häufig bleiben Konflikte unbearbeitet und ungelöst, weil
                                    nicht
                                    alle beteiligten Konfliktparteien, sondern nur eine Konfliktpartei zu einer
                                    Mediation
                                    bereit ist.
                                    Erfahrungen zeigen, dass Mediation auch möglich ist, mit nur einer
                                    anwesender Konfliktpartei.
                                
                                Diese Form der Mediation verlangt die Fähigkeit, sowohl sich
                                    selbst als auch der abwesenden Konfliktpartei, Einfühlung und Raum zu geben, die
                                    Perspektive des anderen Konfliktpartners einzubeziehen.
                                
                                Die Mediation wird abgeschlossen durch eine Vereinbarung der
                                    anwesenden Konfliktpartei mit sich selbst, in der sie bestimmt, wie sie mit dem
                                    Konflikt künftig umgehen will.